Verstöße können beispielweise sein:
Verstöße können beispielweise sein:
- Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte
- Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
- Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
- strafrechtlich relevante Verletzungen des Datenschutzes
- Rechnungslegungs- und Buchführungsverstöße mit erheblicher Auswirkung, die extern erkennbar sind
- Verstöße im Zusammenhang mit technischen Spezifikationen und/ oder technischer Sicherheit
- Verletzung von Menschenrechten (z. B. die Verletzung der Prinzipien des UN Global Compact)
- Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und/oder Nichteinhaltung von produktbezogenen Umweltvorschriften
- Exportkontrollverletzungen, Verletzung von Sanktionen
Erläuterungen zur Anwendung des Hinweisgebersystems finden Sie in dem folgenden Leitfaden und den FAQs.
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